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Abräumen des Grabschmucks auf dem „Hain der Erinnerung“

Die Nutzungsberechtigten der Gräber werden gebeten, sämtlichen Grabschmuck von den Grabstätten bis zum 31.Mai abzuräumen.
 
Die Wiesenfläche um die Gräber wird regelmäßig gemäht.
Sollten nach dem oben aufgeführten Termin noch Grabschmuck vorhanden sein, übernimmt die Ortsgemeinde keine Haftung für die Gegenstände (Grabbeleuchtung, Gestecke, Figuren,..).
 
Der Hain der Erinnerung soll als gewachsene, naturbelassene Anlage in seinem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert werden.
Nachzulesen im § 12 der entsprechenden Friedhofssatzung.
 
Christian Gehre, Ortsbürgermeister